Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen gelten die folgenden hinterlegten Bedingungen. Wir haben auch allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten. Diese können bei der Handelskammer angefordert werden.
Artikel 1: Anwendbarkeit
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Auftragsausführungen und Lieferungen von NetCare, einschließlich Änderungen daran. 1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden. 1.3 Alle von NetCare erstellten Angebote und darin genannten Preise und Konditionen sind völlig unverbindlich und nicht bindend. 1.4 Aufträge sind nur bindend, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 2: Preise
2.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). 2.2 Wird ein Festpreis vereinbart, kann dieser geändert werden, wenn sich herausstellt, dass die Grundlage dieses Preises unrichtig oder unvollständig ist. In diesem Fall wird der Preis nach Rüchenabstimmung von Stunden und Materialien in Absprache mit dem Klienten berechnet. 2.3 Alle Preise in Angeboten, Preislisten, Broschüren und Anzeigen sind unverbindlich.
Artikel 3: Lieferung
3.1 Sollte eine vereinbarte Lieferzeit nicht einhaltbar sein, wird der Klient rechtzeitig darüber informiert. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Klienten nicht zu Schadensersatz. 3.2 Als Nachweis für die vertragsgemäß erbrachte Dienstleistung gilt ein als genehmigt unterzeichneter Lieferschein oder ein Formular, das die geleisteten Stunden beschreibt. 3.3 Bei ausstehenden Zahlungen, deren Frist bereits abgelaufen ist, behält sich NetCare das Recht vor, neue Aufträge abzulehnen oder bereits vereinbarte Aufträge auszusetzen, bis die Zahlungspflicht erfüllt ist.
Artikel 4: Reklamation/Haftung
4.1 Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erbringung schriftlich geltend zu machen. NetCare muss die Möglichkeit erhalten, die Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und/oder den Schaden zu begrenzen. Unterlässt der Klient dies oder leistet er keine Mitwirkung, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. 4.2 Liegt ein Schaden vor, der nachweislich durch die von NetCare erbrachten Leistungen verursacht wurde, kann der Klient hierfür Schadensersatz erhalten. 4.3 Nur direkter Schaden, womit der nachweisbare Schaden an Geräten oder Software verursacht durch die Arbeiten von NetCare gemeint ist, wird ersetzt. Indirekter Schaden, wie entgangener Gewinn, ist ausdrücklich ausgeschlossen. 4.4 Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal den Betrag, den NetCare für die Dienstleistung, auf die sich der Schaden bezieht, in Rechnung gestellt hat, mit einem Höchstbetrag von drei Monaten Dienstleistung. Die Haftung von NetCare ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, für den eine Haftpflichtversicherung Deckung bietet.
Artikel 5: Höhere Gewalt
5.1 Unter höherer Gewalt werden unter anderem verstanden: Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Cyberangriffe oder andere unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von NetCare. 5.2 Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und vereinbarte Lieferzeiten können verschoben werden, ohne dass der Klient das Recht hat, den Vertrag zu kündigen.
Artikel 6: Zahlung
6.1 Die Zahlung hat vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, erhöht sich der Rechnungsbetrag um einen Zins von 1% pro Monat und 25 € Verwaltungskosten pro Mahnung. Alle Kosten, die zur Eintreibung der Rechnung entstehen, einschließlich Rechtskosten, gehen zu Lasten des Klienten. 6.2 Die Aufrechnung mit einer eventuell vom Klienten geltend gemachten Forderung ist ausgeschlossen. 6.3 Ein Streit über den einzufordernden Betrag muss unverzüglich nach Erhalt der Rechnung schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt als vereinbart, dass kein Streitfall vorliegt.
Artikel 7: Auflösung
7.1 Verträge zwischen den Parteien können ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst werden, sofern die Auflösung schriftlich bestätigt wird, wenn eine der Parteien die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen verliert, wie bei Pfändung, einem Antrag auf Zahlungsaufschub oder einem Insolvenzantrag.
Artikel 8: Keine Übernahmeklausel
8.1 Es ist nicht gestattet, während des Auftrags oder dessen Verlängerung sowie ein Jahr nach Beendigung des Auftrags Mitarbeiter oder Freiberufler, die für NetCare tätig sind, für eine direkte Vereinbarung zu kontaktieren. Bei Verstoß schuldet der Klient ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung eine sofort fällige Vertragsstrafe von 25.000 € pro Vorfall. Diese Vertragsstrafe lässt die sonstigen Rechte beider Parteien unberührt, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.
Artikel 9: Streitigkeiten
9.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, werden zunächst einem unabhängigen Mediator vorgelegt. Führt die Mediation nicht zu einer Lösung, werden Streitigkeiten ausschließlich dem Gericht in ’s-Hertogenbosch vorgelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung.
Artikel 10: Hinterlegung
10.1 Diese Lieferbedingungen wurden bei der Handelskammer Eindhoven unter der Nummer 17085365 hinterlegt und können auch auf der Website von NetCare.






