Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen gelten die folgenden hinterlegten Bedingungen. Wir haben auch allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten. Diese können bei der Handelskammer angefordert werden.

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Auftragsausführungen und Lieferungen von NetCare, einschließlich deren Änderungen. 1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden. 1.3 Alle von NetCare erstellten Angebote sowie darin enthaltene Preise und Konditionen sind freibleibend und unverbindlich. 1.4 Aufträge sind erst verbindlich, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden.


Artikel 2: Preise

2.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 2.2 Wird ein Festpreis vereinbart, kann dieser abweichen, falls die Grundlage dieses Preises unrichtig oder unvollständig ist. In diesem Fall wird der Preis nach Rücksprache mit dem Kunden auf Basis einer Nachkalkulation von Stunden und Materialien berechnet. 2.3 Alle Preise in Angeboten, Preislisten, Broschüren und Werbungen sind unverbindlich.


Artikel 3: Lieferung

3.1 Sollte eine vereinbarte Lieferzeit nicht einhaltbar sein, wird der Kunde rechtzeitig darüber informiert. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen. 3.2 Als Nachweis für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung gilt ein vom Kunden gegengezeichneter Lieferschein oder ein Formular, das die geleisteten Arbeitsstunden detailliert aufführt. 3.3 Bei ausstehenden Zahlungen, deren Frist bereits abgelaufen ist, behält sich NetCare das Recht vor, neue Aufträge abzulehnen oder bereits vereinbarte Aufträge auszusetzen, bis die Zahlungspflicht erfüllt ist.


Artikel 4: Reklamation/Haftung

4.1 Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. NetCare muss die Möglichkeit erhalten, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und/oder den Schaden zu begrenzen. Unterlässt der Kunde dies oder leistet er keine Mitwirkung, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. 4.2 Ist ein Schaden nachweislich durch die von NetCare erbrachten Leistungen verursacht worden, kann der Kunde dafür Schadensersatz erhalten. 4.3 Nur direkter Schaden, definiert als nachweisbarer Schaden an Geräten oder Software, der durch die Arbeiten von NetCare verursacht wurde, wird ersetzt. Indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4.4 Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal den Betrag, den NetCare für die betroffene Dienstleistung in Rechnung gestellt hat, gedeckelt auf drei Monate Dienstleistungserbringung. Die Haftung von NetCare ist in jedem Fall auf die Höhe begrenzt, für die eine Haftpflichtversicherung Deckung bietet.


Artikel 5: Höhere Gewalt

5.1 Unter höherer Gewalt werden unter anderem verstanden: Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Cyberangriffe oder andere unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von NetCare. 5.2 Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, und vereinbarte Lieferzeiten können verschoben werden, ohne dass der Kunde das Recht zur Kündigung des Vertrages hat.


Artikel 6: Zahlung

6.1 Zahlungen sind vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird der Rechnungsbetrag um einen Zinssatz von 1 % pro Monat sowie 25 € Verwaltungskosten pro Mahnung erhöht. Alle Kosten, die zur Eintreibung der Rechnung notwendig sind, einschließlich Anwaltskosten, gehen zu Lasten des Kunden. 6.2 Die Aufrechnung mit etwaigen vom Kunden geltend gemachten Forderungen ist ausgeschlossen. 6.3 Ein Streit über den geschuldeten Betrag muss unverzüglich nach Erhalt der Rechnung schriftlich gemeldet werden. Bei unterlassener Meldung gilt der Betrag als unstrittig.


Artikel 7: Auflösung

7.1 Verträge zwischen den Parteien können ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst werden, sofern die Auflösung schriftlich bestätigt wird, wenn eine der Parteien die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen verliert, beispielsweise bei Pfändung, Antrag auf Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag.


Artikel 8: Kein Übernahmerecht

8.1 Es ist nicht gestattet, während der Beauftragung oder deren Verlängerung sowie für ein Jahr nach Beendigung der Beauftragung Mitarbeiter oder freiberufliche Mitarbeiter von NetCare direkt zu kontaktieren, um eine direkte Vereinbarung zu treffen. Bei Verstoß schuldet der Kunde ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € pro Vorfall. Diese Vertragsstrafe lässt die sonstigen Rechte beider Parteien unberührt, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.


Artikel 9: Streitigkeiten

9.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, werden zunächst einem unabhängigen Mediator vorgelegt. Führt die Mediation nicht zu einer Lösung, werden Streitigkeiten ausschließlich dem Gericht in ’s-Hertogenbosch vorgelegt, unbeschadet des Rechtsmittels der Berufung.


Artikel 10: Hinterlegung

10.1 Diese Lieferbedingungen wurden bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 17085365 hinterlegt und können auch auf der Website von NetCare.

AIR (Künstliche Intelligenz Roboter)